Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bruchsteinplatten.de, vertreten durch R. Preuß, folgend Verkäufer und den entsprechenden gewerblichen Kaufleuten gem. HGB § 1 bis § 7, folgend Unternehmer. Abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Entsprechende anderslautende Bestimmungen werden hiermit ausgeschlossen.
§ 1 Angebot
Alle auf der Bruchsteinplatten.de zugehörigen Fernkommunikationsmittel dargestellten und veröffentlichten Produkte erfordern vor Vertragsschluss ein verbindliches Angebot. Das verbindliche Angebot des Verkäufers aufgrund der Produktveröffentlichung gilt als ausgeschlossen. Der Unternehmer äußert dem Verkäufer gegenüber das entsprechend genutzte Fernkommunikationsmittel eine verbindliche Interessensbekundung (Erwerbsinteresse) und akzeptiert vollumfänglich die entsprechenden Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Unternehmer gewährt dem Verkäufer, nach der verbindlichen Interessensbekundung nach § 1.3 eine Bearbeitungszeit von 7 Werktagen. Der endgültige konkludente Vertragsschluss erfolgt schriftlich (per Bestätigungsfax oder Bestätigungs-E-mail) durch den Verkäufer an den Unternehmer.
§ 3 Mängelrügen und Gewährleistung
Dem Unternehmer ist bewusst, dass es sich um ein Naturprodukt handelt, welches bedingt durch seine physikalischen und chemischen Eigenschaften gewissen qualitativen Schwankungen unterliegt. Quarzadern, Farbschwankungen, Porenbildung, Zeichnungsunterschiede sowie Einsprengungen stellen keinen Mangel dar. Unebenheiten an der Ober- bzw. Unterseite der Steinplatten treten bei Spaltmaterialien grundsätzlich auf, sie lassen sich nicht vermeiden und stellen keinen Mangel dar. Abrieb- und Kratzspuren von unter 2 mm Tiefe sind auf die notwendigen händischen Verpackungs- und Transportmaßnahmen zurückzuführen. Diese sind nicht vermeidbar. Im Zuge des Transportlaufes sowie der Umschlags- und Verpackungsarbeiten kann es zu Plattenbrüchen kommen. Bruch in handelsüblichen Grenzen ist bei Natursteinen normal und stellt keinen Mangel dar. Der Verkäufer kann keine Gewährleistung für Toleranzen gewähren, dies gilt insbesondere für die Plattendicke, Plattenfärbung, UV-Beständigkeit und plattentypische Schwächezonen. Eine Gewährleistung für Haarrisse wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Mangel wird unterschieden in „offener“ und „verdeckter“ Mangel. Offene Mängel sind unverzüglich bei Lieferung anzuzeigen. Verdeckte Mängel innerhalb von max. 14 Werktagen. Jegliche Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist mit entsprechenden Bildern zu belegen. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung wird abweichend zum BGB auf 1 Jahr nach Zustellung festgelegt.
§ 4 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)” wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle erworbenen Güter, Gegenstände und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Verkäufers. Ein Pfand-, Sicherungsübereignungsrecht wird grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Pfändungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmungen durch Dritte ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren. Bei ausbleibender und / oder verspäteter Information wird der Unternehmer dem Verkäufer gegenüber mindestens in Höhe des Einstandspreises schadensersatzpflichtig.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
Alle auf den durch den Verkäufer genutzten Fernkommunikationsmittel stellen nur Preisorientierungen dar und entfalten keine rechtsverbindliche Wirksamkeit. Der verbindliche Verkaufspreis wird im Zuge der Vertragsbildung mittels schriftlicher Bestätigung vereinbart und übermittelt. Der Verkaufspreis versteht sich als Nettobetrag exklusive jeglicher Zusatzleistzungen, wie z. B.: Verpackung, Transport, Umschlag, Versicherungen, Steuern, Abgaben etc.Zusatzleistungen werden, wenn vom Unternehmer in Anspruch genommen oder gesetzlich erforderlich, vom Verkäufer separat ausgewiesen. Wenn einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind alle Aufträge unmittelbar nach Vertragsschluss gegen Vorkasse ohne Abzug zur Zahlung fällig. Befindet sich der Unternehmer mit der Zahlung in Verzug, stehen dem Verkäufer Verzugszinsen i. H.v. 9 % über dem Basiszinssatz auch ohne vorherige Mahnung zu. Ein Rückbehaltungsrecht von Zahlungen steht dem Unternehmer nur für rechtskräftig oder durch den Verkäufer anerkannten und bestätigten Gegenforderungen zu.
§ 7 Termine, Fristen, Leistungshindernisse
Dem Unternehmer steht es frei die Waren EXW oder DAP (gem. INCOTERMS 2010) zu erwerben. Für beide Möglichkeiten ist es dem Verkäufer nicht möglich eine Lieferfristgarantie zu übernehmen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen. Bei EXW (Selbstabholung) hat der Unternehmer den Versand selbst zu organisieren, die Warenabholung ist mit dem Unternehmer mindestens 1 Arbeitstag vor dem Beladetag schriftlich abzustimmen. Bei der DAP (Zustellung) hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechendes Fahrzeug (i.d.R. Planensattelzug) uneingeschränkt ohne fremde Hilfe den Bestimmungsort eigenständig erreichen und verlassen kann. Sollte ein Erreichen der Entladestelle aus dem Verkäufer nicht zurechenbaren Gründen nicht möglich sein und
aus diesem Sachverhalt Mehrkosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Unternehmers.Dem Verkäufer steht das Recht zu, die Güter an der letztmöglich sicher befahrbaren Stelle entladen zu lassen. Der Unternehmer ist gemäß erfolgter Terminabstimmung zur unverzüglichen Warenannahme verpflichtet. Bei Wartezeiten, die nicht dem Risikogebiet des Verkäufers zustehen, wird der Unternehmer schadensersatzpflichtig. Nach erfolgter Absprache zur Zustellung steht dem Unternehmer kein Recht der Annahmeverweigerung zu. Dies schließt ausdrücklich auch Ladehilfsmittel und Ladungssicherungsmaterial ein. Ein Anspruch des Unternehmers aufgrund von Überschreitungen der vereinbarten Lieferfrist, welche auf höhere Gewalt oder andere für den Verkäufer unabwendbare oder nicht beeinflussbaren Umständen beruht, besteht nicht.
§ 8 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird beiderseitig D – 16303 Schwedt/Oder bzw. je nach Zuständigkeit D – 16816 Neuruppin festgelegt.
§ 9 Gültigkeit
Jeweils die letzte Fassung – Stand vom 22.01.2022
AGB für privatrechtliche Kunden
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bruchsteinplatten.de, vertreten durch R. Preuß, folgend Verkäufer und den entsprechenden privatrechtlichen Käufern gem. BGB § 1, § 2 und § 13, folgend Verbraucher. Abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Entsprechende anderslautende Bestimmungen werden hiermit ausgeschlossen.
§ 1 Angebot
Alle auf der www.bruchsteinplatten.de zugehörigen Fernkommunikationsmittel dargestellten und veröffentlichten Produkte erfordern vor Vertragsschluss ein verbindliches Angebot. Das verbindliche Angebot des Verkäufers aufgrund der Produktveröffentlichung gilt als ausgeschlossen. Der Verbraucher äußert dem Verkäufer gegenüber das entsprechend genutzte Fernkommunikationsmittel eine verbindliche Interessensbekundung (Erwerbsinteresse) und akzeptiert vollumfänglich die entsprechenden Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Verbraucher gewährt dem Verkäufer, nach der verbindlichen Interessensbekundung nach § 1.3 eine Bearbeitungszeit von 7 Werktagen. Der endgültige konkludente Vertragsschluss erfolgt schriftlich (per Bestätigungsfax oder Bestätigungs-E-mail) durch den Verkäufer an den Verbraucher. Hierbei gilt eine automatisierte Bestätigung des Bestelleinganges nicht als Vertragsschluss.
§ 3 Mängelrügen und Gewährleistung
Dem Verbraucher ist bewusst, dass es sich um ein Naturprodukt handelt, welches bedingt durch seine physikalischen und chemischen Eigenschaften gewissen qualitativen Schwankungen unterliegt. Quarzadern, Farbschwankungen, Porenbildung, Zeichnungsunterschiede sowie Einsprengungen stellen keinen Mangel dar. Unebenheiten an der Ober- bzw. Unterseite der Steinplatten treten bei Spaltmaterialien grundsätzlich auf, sie lassen sich nicht vermeiden und stellen keinen Mangel dar Abrieb- und Kratzspuren von unter 2 mm Tiefe sind auf die notwendigen händischen Verpackungs- und Transportmaßnahmen zurückzuführen. Diese sind nicht vermeidbar. Im Zuge des Transportlaufes sowie der Umschlags und Verpackungsarbeiten kann es zu Plattenbrüchen kommen. Bruch in handelsüblichen Grenzen ist bei Natursteinen normal und stellt keinen Mangel dar. Der Verkäufer kann keine Gewährleistung für Toleranzen gewähren, dies gilt insbesondere für die Plattendicke, Plattenfärbung, UV-Beständigkeit und plattentypische Schwächezonen. Eine Gewährleistung für Haarrisse wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Mangel wird unterschieden in „offener“ und „verdeckter“ Mangel, offener Mangel“ versteht sich als ein Mangel, der offensichtlich und sofort erkennbar ist, z.B.: falsche Palettenanzahl, oder falsches Produkt. „verdeckter Mangel“ versteht sich als Mangel, der erst nach der Entladung der Ladeeinheit (z. B. Palette) deutlich wird. Offene Mängel sind unverzüglich bei Lieferung anzuzeigen. Verdeckte Mängel innerhalb von max. 14 Werktagen. Jegliche Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist mit entsprechenden Bildern zu belegen. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung wird abweichend zum BGB auf 1 Jahr nach Zustellung festgelegt.
§ 4 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)” wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle erworbenen Güter, Gegenstände und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Verkäufers. Ein Pfand-, Sicherungsübereignungsrecht wird grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Pfändungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmungen durch Dritte ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren. Bei ausbleibender und / oder verspäteter Information wird der Verbraucher dem Verkäufer gegenüber mindestens in Höhe des Einstandspreises schadensersatzpflichtig.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
Alle auf den durch den Verkäufer genutzten Fernkommunikationsmittel stellen nur Preisorientierungen dar und entfalten keine rechtsverbindliche Wirksamkeit. Der verbindliche Verkaufspreis wird im Zuge der Vertragsbildung mittels schriftlicher Bestätigung vereinbart und übermittelt. Der Verkaufspreis beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) exklusive jeglicher Zusatzleistzungen, wie z. B.: Verpackung, Transport, Umschlag, Versicherungen, Abgaben etc. Zusatzleistungen werden, wenn vom Verbraucher in Anspruch genommen oder gesetzlich erforderlich, vom Verkäufer separat ausgewiesen. Wenn einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind alle Aufträge unmittelbar nach Vertragsschluss gegen Vorkasse ohne Abzug zur Zahlung fällig. Befindet sich der Verbraucher mit der Zahlung in Verzug, stehen dem Verkäufer Verzugszinsen i. H.v. 9 % über dem Basiszinssatz auch ohne vorherige Mahnung zu. Ein Rückbehaltungsrecht von Zahlungen steht dem Verbraucher nur für rechtskräftig oder durch den Verkäufer anerkannten und bestätigten Gegenforderungen zu.
§ 7 Termine, Fristen, Leistungshindernisse
Dem Verbraucher steht es frei die Waren EXW oder DAP (gem. INCOTERMS 2010) zu erwerben. Für beide Möglichkeiten ist es dem Verkäufer nicht möglich eine Lieferfristgarantie zu übernehmen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen. Bei EXW (Selbstabholung) hat der Verbraucher den Versand selbst zu organisieren, die Warenabholung ist mit dem Verbraucher mindestens 1 Arbeitstag vor dem Beladetag schriftlich abzustimmen. Bei der DAP (Zustellung) hat der Verbraucher dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechendes Fahrzeug (i.d. R. Planensattelzug) uneingeschränkt ohne fremde Hilfe den Bestimmungsort eigenständig erreichen und verlassen kann. Sollte ein Erreichen der Entladestelle aus, dem Verkäufer nicht zurechenbaren Gründen nicht möglich sein und aus diesem Sachverhalt Mehrkosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Verbrauchers. Dem Verkäufer steht das Recht zu, die Güter an der letztmöglich sicher befahrbaren Stelle entladen zu lassen. Der Verbraucher ist gemäß erfolgter Terminabstimmung zur unverzüglichen Warenannahme verpflichtet. Bei Wartezeiten, die nicht dem Risikogebiet des Verkäufers zustehen, wird der Verbraucher schadensersatzpflichtig. Nach erfolgter Absprache zur Zustellung steht dem Verbraucher kein Recht der Annahmeverweigerung zu. Dies schließt ausdrücklich auch Ladehilfsm Ein Anspruch des Verbraucher s aufgrund von Überschreitungen der vereinbarten Lieferfrist, welche auf höhere Gewalt oder andere für den Verkäufer unabwendbare oder nicht beeinflussbaren Umständen beruht, besteht nicht.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird beiderseitig D – 16303 Schwedt/Oder bzw. je nach Zuständigkeit D – 16816 Neuruppin festgelegt.
§ 10 Gültigkeit
Jeweils die letzte Fassung – Stand vom 22.01.2022